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AGB

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, die von HOGA-Agentur erbracht werden. Mit der Nutzung unserer Dienstleistungen akzeptieren unsere Kunden diese AGB.

2. Vertragsgegenstand

Die HOGA-Agentur vermittelt ausländische Fachkräfte und Auszubildende aus dem Nahen Osten an deutsche Unternehmen. Wir übernehmen die Rekrutierung, Auswahl und Integration der Bewerber gemäß den Anforderungen des Kunden.

3. Leistungen

  • Rekrutierung und Auswahl: Analyse der Anforderungen des Unternehmens und Auswahl geeigneter Kandidaten.
  • Integration: Unterstützung bei Visa-Anträgen, Anerkennung von Qualifikationen und Integration in das Unternehmen.
  • Nachbetreuung: Unterstützung nach der Einstellung, um eine erfolgreiche Integration sicherzustellen.

4. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, alle relevanten Informationen und Unterlagen bereitzustellen, die für die Durchführung der Dienstleistungen notwendig sind. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Einstellung von ausländischen Arbeitskräften.

5. Vergütung

Die Vergütung für die Dienstleistungen von der HOGA-Agentur wird individuell vereinbart und ist im Vertrag festgelegt. Zahlungen sind, je nach Vereinbarung, innerhalb von 14 bis 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig.

6. Haftung

Die HOGA-Agentur haftet nicht für die Nichterfüllung von Verträgen, die zwischen dem Kunden und dem vermittelten Kandidaten abgeschlossen wurden. Unsere Haftung beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

7. Datenschutz

Die HOGA-Agentur verpflichtet sich, die persönlichen Daten der Kunden und Kandidaten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen zu schützen und vertraulich zu behandeln.

8. Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien und läuft auf im Vertrag bestimmte Zeit. Die Kündigungsbedingungen werden individuell vertraglich vereinbart.

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von der HOGA-Agentur.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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