Seit dem 1. März 2024 ist die zweite Stufe des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft. Diese Neuerungen erleichtern es Fachkräften aus Drittstaaten, in Deutschland zu arbeiten, ohne dass ihre ausländischen Berufsqualifikationen vorab anerkannt werden müssen. Diese Reform zielt darauf ab, Bürokratie abzubauen und Verfahren zu beschleunigen, besonders für Handwerksbetriebe und mittelständische Unternehmen. Zu den wichtigsten Änderungen gehört auch die Möglichkeit, Anerkennungsverfahren nach der Einreise in Deutschland zu beginnen und die Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten im Pflegebereich (Bundesregierung).