Mit der Aktualisierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sollen ab dem 1. März 2024 qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten leichter nach Deutschland kommen können. Ein zentrales Element ist die Anerkennung von Berufserfahrungen und Abschlüssen aus dem Herkunftsland, ohne dass eine sofortige Anerkennung in Deutschland erforderlich ist. Diese Änderungen sind besonders relevant für Berufe im Gesundheits- und Pflegebereich und zielen darauf ab, die Fachkräfteengpässe in diesen Sektoren zu mildern. Arbeitgeber können außerdem ausländische Fachkräfte für kurzzeitige Beschäftigungen einstellen, um dringenden Bedarf zu decken (Bundesregierung).